Beitragserstattung bei privaten Krankenkassen

Schnell-Check: Bekommen auch Sie Geld zurück?

Wir erklären: Wie stehen meine Chancen?

 

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt Ihnen, wieso die Chancen auf eine Erstattung bei fast jedem Privatversicherten sehr gut sind.

 

Ohne Kostenrisiko

Die Erstberatung durch unsere Partnerkanzleien ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.

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„Unsere Erfahrung aus der Überprüfung von vielen Tausend Beitragsanpassungen hat gezeigt, dass fast jede Versicherung bei der Begründung der Erhöhung der Beiträge Fehler gemacht hat“

Ralf Els - Anwalt & Gesellschafter der LawChain GmbH

Das sagen unsere Mandanten

Häufige Fragen

Die Erstberatung durch unsere Partnerkanzleien ist für Sie komplett kostenlos. Sollten Sie sich dann zu einer Beauftragung entscheiden, übernimmt grundsätzlich Ihre Rechtsschutzversicherung alle weiteren Kosten. Selbst wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen können wir Ihnen ein risikoloses Angebot unterbreiten.

Die Möglichkeit der Rückerstattung von Beitragserhöhungen der letzten Jahre geht auf ein Urteil des BGH (höchstes deutsches Gericht) von Anfang des Jahres zurück. Aufgrund rechtswidriger Beitragserhöhungen musste die AXA Versicherung an einen Privatversicherten 3000 Euro zurückzahlen. Doch nicht nur die AXA Versicherung passt seit Jahren rechtswidrig ihre Verträge mit Privatversicherten an. Viele Versicherungen sind ebenfalls betroffen. Vielleicht auch Ihr Tarif? Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung!

Privatversicherer erhöhen nahezu jedes Jahr die Versicherungsbeiträge. Damit die jeweilige Beitragserhöhung allerdings wirksam wird, muss sie nach § 203 Abs. 5 VVG ausführlich begründet werden. Allerdings wählen Versicherer häufig nur pauschale, floskelhafte Begründungen. Die Folge: Die Versicherten (Sie) können die zu viel gezahlten Beiträge meist in vier- bis fünfstelliger Höhe zurückerstattet bekommen.

Es konnten bereits gegen nahezu alle Versicherungen erfolgreich Urteile auf Rückzahlung wegen überhöhter Krankenversicherungsbeiträge erstritten werden. Sie sollten in jedem Fall auch Ihre Versicherung prüfen lassen.

Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Rückzahlung der über Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.

Wir konnten in fast allen Jahren Fehler in den Beitragsanpassungen finden. Die meisten Fehler wurden aber in den Jahren 2010 bis 2018 gemacht.

Die unwirksamen Anpassungen können für die letzten zehn Jahre zurückverlangt werden.

Nein, Ihre Krankenkassen kann Ihnen nicht deswegen kündigen, weil Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und die von Ihnen ohne Rechtsgrund gezahlten Beiträge zurückverlangen.